Am Oderiner See gilt die Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V.
Um den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten, ist das Befahren des Waldes, auch zum be- und entladen, verboten. Gleiches gilt für das Befahren des Sees mit nicht zugelassenen Wasserfahrzeugen, z.B. Schlauch- und Bellybooten.
Leider ist es notwendig explizit darauf hinzuweisen, dass das Beschneiden von Schilf verboten ist.
Abweichend von der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes gelten am Oderiner See für folgende Fischarten gesonderte Mindestmaße und Schonzeiten:
Karpfen | 40 cm | – |
Hecht | 45 cm | 1.1. – 30.4. |
Zander | 50 cm | 1.1. – 31.5. |