Die Freude am angeln – keine Frage des Alters
In Brandenburg dürfen Kinder und Jugendliche ohne Fischereischein mit der Friedfischangel angeln. Wenn ihr 8 bis 18 Jahre alt seid, benötigt ihr dazu eine gültige Fischereiabgabenmarke (Preis: 2,50 Euro), die in eine grüne Nachweiskarte einzukleben ist. Beides erhaltet ihr bei den unteren Fischereibehörden (Kreisverwaltung), den Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes und in weiteren autorisierten Ausgabestellen (zum Beispiel Angelsportläden, Fischer, Zeltplatzverwaltungen).
Die Nachweiskarte zur Fischereiabgabe ist ein wichtiges Dokument mit Namen, Adresse und Alter des Anglers. Die Karte muss immer mitgenommen werden, wenn man angeln geht. Außerdem braucht ihr noch eine Angelkarte als Erlaubnis für den ausgewählten See oder Fluss. Diese Angelkarte kann man beim Fischer oder im Angelladen kaufen. Wer einen Mitgliedsausweis eines Angelvereins hat, kann auf allen Seen und Flüssen, die dieser Angelverein pflegt, angeln.
Du willst Mitglied unseres Vereins werden und an allen Gewässern des DAFV und dem Oderiner See angeln? Hier geht es zum Antrag
Fülle diesen aus und sende ihn per Mail: danielbothke@gmail.com
per Post: Angelverein Oderin/Teurow e.V., Bahnhofstraße 2, 15757 Halbe